Der Brokkoli gehört uns allen
Der Brokkoli gehört uns allen

Der Brokkoli gehört uns allen

Von Philip Bethge, DER SPIEGEL 44/2014

Dürfen Pflanzen und Tiere patentiert werden? In Europa ist das stark eingeschränkt. Patente würden nicht erteilt für “Pflanzensorten oder Tierrassen” sowie “im Wesentlichen biologische” Züchtungsverfahren, heißt es im Europäischen Patentübereinkommen. Doch das Europäische Patentamt (EPA) scheint die Regeln nicht ernst zu nehmen. Etwa 2400 Patente auf Pflanzen und 1400 Patente auf Tiere seien schon erteilt worden, kritisiert die Initiative No Patents on Seeds im Vorfeld einer Anhörung vor der Großen Beschwerdekammer des EPA. Aktuell will sich die Firma Plant Bioscience konventionell gezüchteten Brokkoli als Erfindung schützen lassen, das israelische Landwirtschaftsministerium Tomaten. Und es ist zu befürchten, dass die Patente am Ende bestätigt werden.

Möglich ist dies, weil die Industrie Übung darin hat, auf geschickte Weise rechtliche Schlupflöcher auszunutzen. Eine bestimmte Apfelsorte mit erhöhtem Vitamingehalt beispielsweise lässt sich in Europa nicht patentieren. Wenn indes in der Patentschrift allgemein von vitaminangereicherten Pflanzen die Rede ist (also nicht von einer einzelnen Sorte), lassen die EPA-Beamten oftmals mit sich reden. Die Patentierung hänge “in vielen Fällen” davon ab, “wie geschickt die Ansprüche formuliert werden”, gibt die Technische Beschwerdekammer im EPA offen zu. Ein Armutszeugnis.

Dabei ist es brisant, wenn Lebewesen geistiges Eigentum von Firmen werden. Der Zugang zur genetischen Vielfalt muss öffentlich bleiben. Sonst können unabhängige Forscher und Züchter nicht mehr uneingeschränkt nach neuen Sorten fahnden, um die Nahrungsmittelversorgung für eine wachsende Weltbevölkerung sicherzustellen. Sonst geraten Bauern in Abhängigkeiten, die sie sich gerade in Entwicklungsländern nicht leisten können. Natürlich müssen Saatgutfirmen Geld verdienen können mit ihren Innovationen. Doch Patente sind dafür der falsche Weg – vor allem, wenn sie mithilfe juristischer Wortklauberei zustande kommen.

Die Patentierung von Leben ist eine ethische Grundsatzfrage, die nicht in Hinterzimmern des EPA entschieden werden darf. Nur in einer offenen gesellschaftlichen Diskussion kann geklärt werden, wem die genetische Vielfalt gehört.

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